Es wurden 329 Veranstaltungen mit 454 Terminen gefunden.
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Allgemeine Verwaltung
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Schulen, Kindergärten & Kitas
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland steigt laut Statistischen Bundesamt stetig. Jeder junge Mensch in Deutschland einen Anspruch auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dieser Schutzauftrag in Bezug auf Kinder und Jugendliche gehört zu den zentralen Aufgaben der Lebenswelt Schule und wird daher zukünftig auch im Betreuungsalltag verankert sein müssen. Ein ausgearbeitetes Schutzkonzept wird zunehmend zum Standarddokument auch in der Schulkindbetreuung. Kinderschutzkonzepte sind die Grundlage für jede Einrichtung, um Kinder und Jugendliche vor körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt, vor Misshandlung, Vernachlässigung und Ausbeutung schützen zu können, beziehungsweise mit Verdachtsfällen konsequent und betroffenensensibel umzugehen. Ein Schutzkonzept muss individuell auf die örtlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten sein. Die Teilnehmer/innen des Workshops zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung und zur Erstellung eines individuellen Schutzkonzeptes in der Schulkindbetreuung erhalten Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und die Abläufe im Kinderschutzverfahren. Anhand praxisnaher Beispiele und Fallbesprechungen wird vermittelt, wie Gefährdungslagen erkannt und Maßnahmen zum Schutz von Kindern wirksam umgesetzt werden können.
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Das Seminar vermittelt einen Überblick und Grundlagen zur KI-Nutzung in öffentlichen Verwaltungen und den damit verbundenen rechtlichen Vorschriften wie beispielweise dem Datenschutz. Es eignet sich für Einsteiger, aber auch als Update zu den derzeit geltenden und sich entwickelnden Anforderungen und Vorgaben. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber mit der Veranstaltung seiner Nachweispflicht der KI-Unterweisung (Art. 4 EU-KI-VO) nachkommen.
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Bau- und Wohnungswesen, Straßen & Gewässer
Notfallorganisation in öffentlichen Gebäuden ist mehr, als das Aufhängen von Flucht- und Rettungsplänen. Den gesetzlichen Grundlagen (ArbSchG §10, DGUV Information und ASR A2.2) entsprechend, muss in einem Objekt eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern vom Betreiber bestellt sein. Diese müssen in der Lage sein, Entstehungsbrände zu bekämpfen und die evtl. notwendige Evakuierung zu betreuen. Das Seminar vermittelt den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz, sowie Hinweise zur Notfallorganisation und Evakuierung nach ArbSchG.
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Kontaktieren Sie uns einfach und übermitteln Sie uns Ihre Wunschthemen. Wir suchen stetig nach neuen Themen um unser Angebot wie gewohnt in einer Qualitativen breiten Vielfalt für Veranstaltungen rund um die Aus- und Fortbildung der Kommunen in Baden-Würtemberg anzubieten.