Die Anforderungen an Datenverarbeitung und Auskunftserteilung aus dem Melderegister nehmen kontinuierlich zu. Dieses Seminar vermittelt Ihnen fundiertes Wissen über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt praxisnah auf, wie Sie rechtskonform und effizient agieren können.
Neue rechtliche Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG) und die Auswirkungen
- Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen im BMG
Datenübermittlung aus dem Melderegister an andere öffentliche Stellen
- Voraussetzungen für die Übermittlung personenbezogener Daten, Beispiele: Polizei, Finanzbehörden, Gerichte usw.
Datenweitergabe innerhalb der Verwaltung
- Zusammenarbeit zwischen Meldebehörde, Sozialamt, Jugendamt etc.
Einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte sowie Auskünfte in besonderen Fällen
- Unterschiede zwischen einfacher und erweiterter Auskunft (§ 44, § 45 BMG)
- Besondere Fallkonstellationen (§ 46 BMG): z. B. für Adressermittlung bei Rechtsansprüchen
- Gebührenregelungen und rechtliche Einschränkungen
Automatisierter Datenabruf und automatisierte Melderegisterauskünfte
- Zugriffsrechte für Behörden über automatisierte Abrufverfahren (§ 49 BMG)
Auskunftssperre / bedingte Sperrvermerke
- Beantragung und Voraussetzungen von Auskunftssperren (§ 51 BMG)
- Bedingte Sperrvermerke für besondere Personengruppen (§ 52 BMG)
- Prüffristen und behördliches Vorgehen bei Gefahr im Verzug
Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten / Verwaltung
- Zuständigkeit und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren