264050.25-901
Termin
28.09.2026
Die krankheitsbedingte Kündigung nimmt eine Sonderstellung auf dem Gebiet des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes ein. Die juristischen Voraussetzungen für krankheitsbedingte Kündigungen werden weniger vom Gesetzgeber als vielmehr durch die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesarbeitsgerichts, bestimmt. Sie werden im Seminar ausführlich behandelt. Ebenso besprochen werden das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM), Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie personalvertretungsrechtliche Aspekte.
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