Es wurden 41 Veranstaltungen mit 54 Terminen gefunden.
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Öffentliche Sicherheit & Ordnung
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Das Seminar vermittelt, wie Mitarbeitende im Bürgeramt personenbezogene Daten im Meldewesen rechtssicher und verantwortungsvoll verarbeiten. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes sowie die Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern erläutert. Anhand praxisnaher Beispiele aus dem Meldewesen wird gezeigt, wie die Vorgaben im Arbeitsalltag korrekt angewendet werden können.
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Das Grundlagenseminar erörtert die Grundzüge des Polizeirechts und versetzt die Teilnehmer/innen in die Lage, die für Polizeibehörden (Ordnungsämter) / Gemeindevollzugsbedienstete / KOD-Mitarbeiter wesentlichen Regelungen rechtssicher anzuwenden. Das Seminar eignet sich in besonderem Maße für Neu- und Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse im Polizeirecht. Gerne können in dem Seminar auch aktuelle Fälle der Teilnehmer/innen diskutiert/besprochen werden.
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Mit dem Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt wird Baden-Württemberg zum 01. Juli 2026 das Polizeigesetz (PolG BW) weiterentwickelt. Im Rahmen des Fachseminars wird auf die verschiedenen Polizeimaßnahmen (Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot, Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Beratungsverpflichtung, Datenübermittlung in Fällen häuslicher Gewalt) des § 30a PolG BW näher eingegangen. Neu ist erstmals eine polizeilich anordnungsfähige Beratungsverpflichtung in Fällen häuslicher Gewalt und vergleichbarer Gefährdungslagen. Täterarbeit wird ausdrücklich in das Instrumentarium der Gefahrenabwehr integriert. § 30a PolG BW erweitert das Polizeirecht um eine strukturierte Verhaltensintervention bei gewaltausübenden Menschen. Die Beratungsverpflichtung steht dabei gleichrangig neben Wohnungsverweis, Rückkehr-, Betretungs-, Kontakt- und Annäherungsverbot.
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Wie kann sich eine Kommune auf einen Blackout vorbereiten und welche Maßnahmen können Auswirkungen eines Blackouts begrenzen? In diesem praxisorientierten Seminar werden die Folgen eines Blackouts beispielhaft aufgezeigt, gemeinsam analysiert und Lösungsmöglichkeiten für geeignete Maßnahmen gesucht und festgehalten.
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Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer/innen eine umfassende Übersicht über das Sprengstoffrecht zu vermitteln. Dazu gehören neben dem Sprengstoffgesetz auch die Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem SprengG. Die Teilnehmer/innen sollen in der Lage sein, das Sprengstoffgesetz sicher anwenden zu können und auch schwierige Sachverhalte bearbeiten zu können. Beispiele aus der Praxis verdeutlichen die praktische Umsetzung dieser Rechtsmaterie.
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Die Teilnehmer/innen werden durch das Seminar in die Lage versetzt, die richtigen Maßnahmen gegenüber Haltern von Kampfhunden / gefährlichen Hunden anzuwenden. Die Polizeiverordnung zum Halten gefährlicher Hunde (Kampfhundeverordnung) wird verständlich dargestellt und anhand von Praxisbeispielen erläutert. Das Seminar eignet sich besonders für Neu- und Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse. im Bereich der Polizeiverordnung zum Halten gefährlicher Hunde.
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Hochwasser- und Starkregenereignisse haben in den letzten Jahren in vielen Teilen Deutschlands oft verheerende Spuren hinterlassen. Vielerorts bilden sich Gewitterzellen mit nachhaltigen Schäden für Menschen, Tiere sowie mit Auswirkungen auf die kritische Infrastruktur. Aber auch länger andauernde Regenperioden führen in vielen Bereichen zu Hochwassersituationen mit abrutschenden Hängen, instabilen Dämmen, Unterspülungen und anderen, existenzbedrohenden Folgen. Im Workshop sollen den Teilnehmer/innen Hilfen angeboten werden, um sich auf solche Ereignisse gezielt vorzubereiten und im Bedarfsfall zweckmäßig handeln zu können. Schäden sollen dadurch minimiert oder vermieden werden.
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Die Anforderungen an Datenverarbeitung und Auskunftserteilung aus dem Melderegister nehmen kontinuierlich zu. Dieses Seminar vermittelt Ihnen fundiertes Wissen über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt praxisnah auf, wie Sie rechtskonform und effizient agieren können.
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Im Seminar werden wichtige bauliche und organisatorische Grundlagen für eine sichere Umsetzung eines Festzuges vermittelt.
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Zur Bewältigung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle benötigen Kommunen Krisen- bzw. Verwaltungsstäbe – kleine Kommunen Krisenteams – mit gut funktionierenden und aufeinander abgestimmten Alarmierungs- und Arbeitsverfahren. Das Seminar geht anhand eines Übungsszenarios wie Starkregen- oder Hochwasserereignisse auf die praktischen Handlungsschritte eines solchen Stabes ein.
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Ein fundiertes Sicherheitskonzept ist heute für die allermeisten Veranstaltungen im kommunalen Umfeld unerlässlich. Das Seminar erläutert grundlegende Inhalte und wesentliche Bestandteile eines Sicherheitskonzepts, damit auch ihre Veranstaltung sicher umgesetzt werden kann.
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Besonders Veranstaltungen im Brauchtum stellen Behörden und Veranstalter vor schwierige Herausforderungen. Ziel des Seminars ist es, für Veranstaltungen in der fünften Jahreszeit (Karneval, Fastnacht oder Fasching) Maßnahmen zu ergreifen, die für einen sicheren und reibungslosen Ablauf sorgen. Droht eine närrische Veranstaltung aus dem Ruder zu laufen, ist es wichtig, dass Organisatoren und Verantwortliche sehr genau wissen was zu tun ist, um Schaden abzuwenden.
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Das Seminar richtet sich sowohl an diejenigen, die neu im Gaststättenrecht sind, als auch an jene, die bereits mit dem Gaststättengewerbe arbeiten und ihre bisherigen Kenntnisse in einen Gesamtüberblick eingliedern möchten. Anders als in vielen anderen Bundesländern verteilte sich das Gaststättenrecht in Baden-Württemberg bisher auf Bundes- und Landesrecht und besteht eine grundsätzliche Erlaubnispflicht, wenn man ein Gaststättengewerbe betreiben möchte. Mit Wirkung ab 01.01.2026 ist ein weitreichender, kompletter Systemwechsel geplant: Im neuen Landesgaststättengesetz ist das erlaubnisfreie, nur noch anzeigepflichtige Gaststättengewerbe prägendes Leitbild. Das Seminar beleuchtet im Vergleich zur bisherigen Rechtslage die neuen Rechtsgrundlagen, damit Sie sicher damit arbeiten können.
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In dem Seminar wird zum einen ein systematischer Überblick zur Materie des Fahrerlaubnisrechts gegeben. Darüber hinaus werden die in der praktischen Arbeit der Fahrerlaubnisbehörden auftretenden tatsächlichen und rechtlichen Probleme anhand von Fallbeispielen besprochen. Ein besonderer Schwerpunkt wird in der Besprechung der Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung (§ 13a FeV) unter Berücksichtigung der Änderung von § 24a StVG - Anhebung des THC-Grenzwertes - liegen.
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Mit der Gewerbeanzeige beginnt die gewerberechtliche Aufsicht über Gewerbetätigkeiten. Die richtige und vollständige Erfassung und Pflege der Daten zum Schutz der Allgemeinheit besitzt deshalb große Bedeutung. Für die zuständigen Gemeinden stellen sich dabei verschiedenste Fragen, die das Seminar nicht nur anhand des Seminarinhalts, sondern auch durch gemeinsame Erörterung konkreter Teilnehmerfragen beantworten möchte. Geeignet ist das Seminar deshalb sowohl für Anfänger/innen, als auch für Fortgeschrittene.
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Die Regelungen für den ruhenden Verkehr werden immer umfangreicher. Nicht zuletzt durch die Förderungsmöglichkeiten der Elektromobilität, Car-Sharing-Parkplätze oder Parkraumbewirtschaftungszonen. Aber auch die ganz „normale“ Beschilderung von Haltverboten oder Parkplätzen ist rechtlich anspruchsvoller geworden. Vielerorts und immer häufiger werden Forderungen nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen laut. Damit einher-gehend aber auch Klagen gegen vermeintlich überzogene verkehrsrechtliche Beschränkungen. Das Seminar beleuchtet hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt Möglichkeiten und Grenzen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor.
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Ziel des Seminars ist es, Gefahrenquellen und Gefahrenstellen bei Festveranstaltungen gezielt zu identifizieren und möglichst zu eliminieren. Dazu werden die Teilnehmer/innen befähigt, eine Gefährdungsbeurteilung strukturiert aufzubereiten. Zudem werden Begrifflichkeiten aus der Gefahrenabwehr klar definiert und eingeordnet.
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Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wirken Kommunen im Katastrophenschutz mit und sind verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen zu erarbeiten. Als Ortspolizeibehörden sind die Kommunen für Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Das Seminar soll den Teilnehmer/innen durch praktische Beispiele und Szenarien helfen, sich insbesondere auf Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle vorzubereiten.
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Kontaktieren Sie uns einfach und übermitteln Sie uns Ihre Wunschthemen. Wir suchen stetig nach neuen Themen um unser Angebot wie gewohnt in einer Qualitativen breiten Vielfalt für Veranstaltungen rund um die Aus- und Fortbildung der Kommunen in Baden-Würtemberg anzubieten.