Das Seminar richtet sich sowohl an diejenigen, die neu im Gaststättenrecht sind, als auch an jene, die bereits mit dem Gaststättengewerbe arbeiten und ihre bisherigen Kenntnisse in einen Gesamtüberblick eingliedern möchten.
Anders als in vielen anderen Bundesländern verteilte sich das Gaststättenrecht in Baden-Württemberg bisher auf Bundes- und Landesrecht und besteht eine grundsätzliche Erlaubnispflicht, wenn man ein Gaststättengewerbe betreiben möchte. Mit Wirkung ab 01.01.2026 ist ein weitreichender, kompletter Systemwechsel geplant: Im neuen Landesgaststättengesetz ist das erlaubnisfreie, nur noch anzeigepflichtige Gaststättengewerbe prägendes Leitbild. Das Seminar beleuchtet im Vergleich zur bisherigen Rechtslage die neuen Rechtsgrundlagen, damit Sie sicher damit arbeiten können.
Rechtslage (voraussichtlich) bis 31.12.2025 als Beurteilungsgrundlage:
- Gesetzliche Grundlagen (insb. LGastG, BGastG, GastVO, GewOZuVO BW)
- Verhältnis des Landesrechts zum Bundesrecht
- Verhältnis Gaststättenrecht <-> allg. Gewerberecht (z.B. Reisegewerbe, Marktgewerbe)
- Zuständigkeiten
- Begriff der Gaststätte
- Erlaubnispflichten, Versagungsgründe, Ausnahmen (Erlaubnisfreiheit)
- Inhalt der Erlaubnis, Betriebsarten, Versagungsgründe und Auflagen, Nebenleistungen
- Besondere Erlaubnisformen, insb. die Gestattung
- Straußwirtschaften
- Sperrzeiten
- Ordnungswidrigkeiten
- Bezüge zum Landesnichtraucherschutzgesetz und Feiertagsrecht Baden-Württemberg
Rechtslage (voraussichtlich) ab 01.01.2026
- Das neue LGAstG BaWü: Hintergründe, Motivationen und Gesetzgebungsverfahren
- Änderungen gegenüber der früheren Gesetzessystematik
- Begriffsbestimmungen nach neuem Recht
- Anzeigepflichten; dauerhaftes Gewerbe <-> vorrübergehender Betrieb
- Neue Zuständigkeiten
- Regelungen zum Unterrichtungsnachweis, den Straußwirtschaften, den Sperrzeiten etc.
- Anordnungen, Verbote und Gebote