264142.00-003
Termin
13.10.2026
Landkreis
Schwäbisch Hall
Ort
Schwäbisch Hall
Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wirken Kommunen im Katastrophenschutz mit und sind verpflichtet, Notfallpläne zum Schutz der Bevölkerung und der Kritischen Infrastruktur zu erarbeiten. Als Ortspolizeibehörden sind die Kommunen nach dem Polizeigesetz für Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Das Seminar soll den Teilnehmer/innen durch praktische Beispiele und Szenarien helfen, sich insbesondere auf Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle vorzubereiten. Dabei sollen:
Stauffenbergstr. 35 / 37
74523 Schwäbisch Hall
T. 0791 / 580124
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