264100.00-903
Termin
22.07.2026
Mit dem Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt wird Baden-Württemberg zum 01. Juli 2026 das Polizeigesetz (PolG BW) weiterentwickelt. Im Rahmen des Fachseminars wird auf die verschiedenen Polizeimaßnahmen (Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot, Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Beratungsverpflichtung, Datenübermittlung in Fällen häuslicher Gewalt) des § 30a PolG BW näher eingegangen.
Neu ist erstmals eine polizeilich anordnungsfähige Beratungsverpflichtung in Fällen häuslicher Gewalt und vergleichbarer Gefährdungslagen. Täterarbeit wird ausdrücklich in das Instrumentarium der Gefahrenabwehr integriert. § 30a PolG BW erweitert das Polizeirecht um eine strukturierte Verhaltensintervention bei gewaltausübenden Menschen. Die Beratungsverpflichtung steht dabei gleichrangig neben Wohnungsverweis, Rückkehr-, Betretungs-, Kontakt- und Annäherungsverbot.
Veranstaltung
ONLINESEMINAR | Update Polizeirecht: Der neue § 30a PolG und was sich zum 1. Juli 2026 ändert
Datum
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09.00 - 16.30 Uhr
190€
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