Es wurden 6 Veranstaltungen mit 6 Terminen gefunden.
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Öffentliche Sicherheit & Ordnung
In dem Seminar wird zum einen ein systematischer Überblick zur Materie des Fahrerlaubnisrechts gegeben. Darüber hinaus werden die in der praktischen Arbeit der Fahrerlaubnisbehörden auftretenden tatsächlichen und rechtlichen Probleme anhand von Fallbeispielen besprochen. Ein besonderer Schwerpunkt wird in der Besprechung der Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung (§ 13a FeV) unter Berücksichtigung der Änderung von § 24a StVG - Anhebung des THC-Grenzwertes - liegen.
Termin
Allgemeine Verwaltung
Termin
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
Termin
Finanzen & Steuern
Das Seminar behandelt die einschlägige aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung. Durch den Praxisbezug können die erworbenen und vertieften Kenntnisse direkt für eine erfolgreiche Vollstreckung umgesetzt werden.
Termin
Finanzen & Steuern
Das Fachseminar befasst sich mit der Aufstellung und Prüfung des Haushaltsplans (Kernhaushalt). Dabei werden die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Gesetzmäßigkeitsprüfung und Kreditgenehmigung aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde erläutert und typische Fehlerquellen aufgezeigt. Weitere Themen sind der Haushaltsausgleich und die Haushaltskonsolidierung. Informationen über Rechte und Pflichten bei der Vorlagepflicht sind ebenfalls Bestandteils des Seminars. Die Teilnehmer/innen die mit der Aufstellung der Haushaltspläne und Wirtschaftspläne betreut sind, lernen die Sichtweise der Prüfungsbehörde kennen und erfahren, wie sie Beanstandungen und Kreditkürzungen schon im Vorfeld vermeiden können.
Termin
Finanzen & Steuern
Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Veranlagung zur Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist nunmehr der Grundsteuerwert, der, sowie der auf ihm beruhende Steuermeßbetrag, weiterhin vom Finanzamt festgesetzt wird. Die vom Finanzamt erlassenen Grundlagenbescheide haben bindende Wirkung für die nachfolgend von den Gemeinden zu erlassenden Grundsteuerbescheide. Neben der Darstellung der Veranlagung nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg wird auch eingegangen auf die für die Veranlagungszeiträume bis zum 31.12.2024 geltenden Vorschriften des Grundsteuergesetzes des Bundes alter Fassung.
Termin
Kontaktieren Sie uns einfach und übermitteln Sie uns Ihre Wunschthemen. Wir suchen stetig nach neuen Themen um unser Angebot wie gewohnt in einer Qualitativen breiten Vielfalt für Veranstaltungen rund um die Aus- und Fortbildung der Kommunen in Baden-Würtemberg anzubieten.