Es wurden 24 Veranstaltungen mit 25 Terminen gefunden.
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Bau- und Wohnungswesen, Straßen & Gewässer
Im Rahmen der so genannten Konzentrationswirkung der Baugenehmigungsverfahren bearbeitet die Baurechtsbehörde nicht nur bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Belange, sondern bezieht auch sonstige Rechtsgebiete, die auf das Bauvorhaben wirken in die Prüfung mit ein: das so genannte Baunebenrecht. Das Seminar vermittelt einen Überblick über typische Themenfelder des Baunebenrechts und zeigt auf, wann welche berührten Stellen im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen.
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Allgemeine Verwaltung
In diesem Praxisworkshop erwarten Sie aktuelle Themen, die Sie als Kommune immer im Blick haben sollten. Einerseits, um bei wiederkehrenden Datenschutzfragen rechtssicher entscheiden und handeln zu können, beispielsweise bei Auftragsverarbeitungen oder Datenübermittlungen an externe Stellen, andererseits um sich und Ihre Kommune zu schützen, beispielsweise vor Schadensersatzforderungen. Nahezu täglich sind Sie mit datenschutzrechtlichen Anforderungen konfrontiert, die Sie bürgerfreundlich und machbar umsetzen müssen, auch mit dem Blick auf Ihren Haushalt. Sie sollen daher verstehen, wo Sie beim Datenschutz die Prioritäten in Ihrer Kommune setzen oder sich vielleicht noch besser aufstellen können, um datenschutzsicher agieren zu können.
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Allgemeine Verwaltung
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Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Mit dem Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt wird Baden-Württemberg zum 01. Juli 2026 das Polizeigesetz (PolG BW) weiterentwickelt. Im Rahmen des Fachseminars wird auf die verschiedenen Polizeimaßnahmen (Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot, Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Beratungsverpflichtung, Datenübermittlung in Fällen häuslicher Gewalt) des § 30a PolG BW näher eingegangen. Neu ist erstmals eine polizeilich anordnungsfähige Beratungsverpflichtung in Fällen häuslicher Gewalt und vergleichbarer Gefährdungslagen. Täterarbeit wird ausdrücklich in das Instrumentarium der Gefahrenabwehr integriert. § 30a PolG BW erweitert das Polizeirecht um eine strukturierte Verhaltensintervention bei gewaltausübenden Menschen. Die Beratungsverpflichtung steht dabei gleichrangig neben Wohnungsverweis, Rückkehr-, Betretungs-, Kontakt- und Annäherungsverbot.
Termin
Kontaktieren Sie uns einfach und übermitteln Sie uns Ihre Wunschthemen. Wir suchen stetig nach neuen Themen um unser Angebot wie gewohnt in einer Qualitativen breiten Vielfalt für Veranstaltungen rund um die Aus- und Fortbildung der Kommunen in Baden-Würtemberg anzubieten.