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ONLINESEMINAR| Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst

Termin

10.11.2026

Das Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst ist ein stark formalisierter Prozess, der auf dem Prinzip der Bestenauslese basiert. Er dient dazu, Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu bewerten. Die Anforderungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung an den Auswahlprozess sind hoch. Sie werden im Seminar ausführlich behandelt. Ebenso besprochen werden Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Schwerbehindertenrechts, die Rechte der Personalvertretung im Auswahlverfahren sowie die Konkurrentenklage.  

  • Organisatorische Vorüberlegungen
  • Das Anforderungsprofil
  • Die Stellenausschreibung
  • Die Bedeutung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Personalauswahlverfahren
  • Abbruch des Auswahlverfahrens
  • Das Auswahlgespräch
  • Die Auswahlentscheidung
  • Die Auswahldokumentation
  • Exkurs Schwerbehindertenrecht: Die besonderen Rechte schwerbehinderter und gleichgestellter Bewerbender
  • Rechte der Personalvertretung im Auswahlverfahren
  • Die Konkurrentenklage: Rechtsschutz im Personalauswahlverfahren

Preis

180€

Ausschreibung

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Freie Plätze

30

Zielgruppe

Mitarbeitende aus dem Personalbereich, Führungskräfte, Rechtsberatende im öffentlichen Dienst (kommunaler Bereich), die den TVöD anwenden und mit der Durchführung von Personalauswahlverfahren befasst sind

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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