264052.19-901
Termin
10.11.2026
Das Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst ist ein stark formalisierter Prozess, der auf dem Prinzip der Bestenauslese basiert. Er dient dazu, Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu bewerten. Die Anforderungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung an den Auswahlprozess sind hoch. Sie werden im Seminar ausführlich behandelt. Ebenso besprochen werden Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Schwerbehindertenrechts, die Rechte der Personalvertretung im Auswahlverfahren sowie die Konkurrentenklage.