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264055.20-001

Zusatzversorgung - Die Betriebsrente des öffentlichen Dienstes

Termin

20.10.2026

Landkreis

Esslingen

Ort

Wernau

Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/innen bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern. Grundlage dafür sind Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Im Seminar erhalten Sie einen Überblick, wie die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgebaut ist. Die Teilnehmer/innen erhalten tiefgreifende Kenntnisse zur Versicherungspflicht, zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt oder auch zur Portabilität (Übertragung auf andere Versorgungssysteme). Außerdem erfahren Sie, wie z.B. die Meldungen zur Zusatzversorgung auszusehen haben und wo die Zusammenhänge zwischen steuerfreier und versteuerter Umlage liegen.  

  • Allgemeines zur Zusatzversorgung
  • Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
  • Versicherungspflicht
  • Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
  • Meldeverkehr
  • Überleitung

Preis

240€

Ausschreibung

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Freie Plätze

30

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus den Fachbereichen Personal und Gehaltsabrechnung

Tagungs- u. Kongreßzentrum Quadrium
Wernau

Kirchheimer Str. 68 - 70

73249 Wernau

T. 07153 / 9345130 oder 07153 / 9345151

E. veranstaltung@wernau.de

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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