Mit dem „Gesetz für das schnellere Bauen“ hat der baden-württembergische Landtag umfassende Änderungen in der Landesbauordnung beschlossen. Im Juni 2025 trat der wesentliche Teil der Reform in Kraft. Kommentiert wurde die Reform mit "keine Schönheitsreparatur, sondern eine echte Grundsanierung“. In der Veranstaltung werden die Änderungen vorgestellt, erläutert und kommentiert. Wesentliche Neuerungen sind u.a.:
Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
- Einführung einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
- Einführung einer Typengenehmigung
- Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens
- umfassende Verfahrensfreiheit bei Nutzungsänderungen hin zu Wohnnutzung
- weitere Verkürzung der Nachbarbeteiligung
- neue Legaldefinitionen wie z.B. die Geländeoberfläche, die Nutzungseinheit oder der Begriff „freistehend“
Abbau baulicher Standards
- vereinfachtes Bauen im Bestand, insbesondere zur Wohnraumschaffung
- vereinfachte und erweiterte Bestandsnutzungen zulassende Abstandsflächenregelungen
- Anpassungen zur Barrierefreiheit
- Erweiterung Katalog verfahrensfreier Vorhaben
- Straffung und Vereinfachung der Brandschutzvorschriften sowie Einbettung der LBOAVO in die LBO
- Recht zur monetären Ablöse von der Pflicht zur Errichtung von Kinderspielplätzen und Zweckbindung
Ausbau erneuerbarer Energie:
- Erleichterungen bei der Errichtung von Ladestationen
- umfassende Verfahrensfreiheit von PV-Anlagen
- Unwirksamkeit örtlicher Bauvorschriften, die den Ausbau erneuerbarer Energien behindern