(Ober-)Bürgermeisterwahlen finden in der Regel alle 8 Jahre nach Ablauf der Amtszeiten statt. Die mit der Sachbearbeitung betrauten Mitarbeiter/innen der Städte und Gemeinden müssen sich immer wieder neu in die Materie einarbeiten und mit den aktuell gültigen Vorschriften vertraut machen. In den letzten Jahren haben Einsprüche gegen (Ober-)Bürgermeisterwahlen zugenommen, weshalb eine genaue, sorgfältige und termingerechte Bearbeitung in diesem Bereich unabdingbar ist. Im Seminar werden sowohl die aktuellen rechtlichen Grundlagen für die (Ober-)Bürgermeisterwahlen als auch Fragen aus der Praxis umfassend erörtert. Das Seminar eignet sich sowohl für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene.
- Aktuelle Rechtsgrundlagen / Änderungen
- Aufgabenverteilung Gemeinderat/Gemeindewahlausschuss/Bürgermeister
- Zeitpunkt der Bürgermeisterwahl, Festlegung des Wahltags
- Bekanntmachung der Wahl
- Wahlsystem, Mehrheitswahl, Wahlgrundsätze
- Wählbarkeit und Hinderungsgründe
- Stellenausschreibung
- Bewerbungen - Anforderungen, Zulassung, Zurückweisung, Bekanntmachung
- Öffentliche Bewerbervorstellung - Wahlwerbung
- Materielle und formelle Wahlberechtigung
- Aufstellung des Wählerverzeichnisses - Änderung - Berichtigung – Einsichtnahme
- Wahlbenachrichtigung
- Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
- Wahlbezirke, Wahlräume
- Bildung und Organisation der Wahlorgane
- Inhalt und Form der Stimmzettel
- Wahlbekanntmachung
- Wahlzeit, Verlauf der Wahlhandlung
- Stimmabgabe, gültige und ungültige Stimmen (Beispiele)
- Organisation der Briefwahl, Zulassung von Wahlbriefen
- Ermittlung Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Durchführung einer Stichwahl
- Wahlprüfung, Wahlanfechtung
- Neutralitätspflicht
- Gruppenauskünfte nach dem Bundesmeldegesetz
- Amtsantritt, Vereidigung und Verpflichtung