264050.52-901
Termin
07.04.2026
„Wer haftet der muss auch zahlen“ – dieses alte Sprichwort gilt für Kommunen wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
Doch welche Haftungsgrundlagen gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Mitarbeiter? Stellt die Unterscheidung zwischen Beamten und Arbeitnehmern ein Kriterium dar? Können vom Dienstherrn gar Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden?
Diese und zahlreiche andere Fragen werden im Seminar beantwortet. Neben dem haftungsrechtlichen Fokus soll auch der vorhandene und notwendige Versicherungsschutz zur Risikoabsicherung beleuchtet werden.