254062.321-001
Termin
23.09.2025
Landkreis
Tuttlingen
Ort
Tuttlingen
Städte und Gemeinden, die in der Hauptsatzung die unechte Teilortswahl aufgenommen haben, müssen die Inhalte dieser Regelungen regelmäßig aktualisieren. Dies erfolgt meist im Vorfeld der Kommunalwahlen. Zahlreiche Gemeinden beschäftigen sich aber im Wege einer Nachbetrachtung zu den Wahlen bereits kurzfristiger mit dieser Thematik, um die rechtlichen Notwendigkeiten vollständig aufzubereiten und evtl. Veränderungen (mögliche Varianten, Abschaffung) frühzeitig in die Gremien einzubringen.
Im Seminar werden die Grundlagen und die rechtlichen Besonderheiten der unechten Teilortswahl behandelt. Insbesondere die Regelungen über die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke, aber auch die Verfahrensweise zur Änderung und Abschaffung der unechten Teilortswahl werden praxisorientiert erörtert.
Veranstaltung
Workshop zur unechten Teilortswahl
Datum
Ort
Schwäbisch Gmünd
Uhrzeit
09.00 - 13.00 Uhr
190€
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Königstr. 39
78532 Tuttlingen
T. 07461 / 96627426