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Workshop zur unechten Teilortswahl

Termin

23.09.2025

Landkreis

Tuttlingen

Ort

Tuttlingen

Städte und Gemeinden, die in der Hauptsatzung die unechte Teilortswahl aufgenommen haben, müssen die Inhalte dieser Regelungen regelmäßig aktualisieren. Dies erfolgt meist im Vorfeld der Kommunalwahlen. Zahlreiche Gemeinden beschäftigen sich aber im Wege einer Nachbetrachtung zu den Wahlen bereits kurzfristiger mit dieser Thematik, um die rechtlichen Notwendigkeiten vollständig aufzubereiten und evtl. Veränderungen (mögliche Varianten, Abschaffung) frühzeitig in die Gremien einzubringen.

Im Seminar werden die Grundlagen und die rechtlichen Besonderheiten der unechten Teilortswahl behandelt. Insbesondere die Regelungen über die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke, aber auch die Verfahrensweise zur Änderung und Abschaffung der unechten Teilortswahl werden praxisorientiert erörtert.

  • Grundlagen zur unechten Teilortswahl
  • Rechtsvorschriften, Zielsetzung und Inhalte
  • Einteilung der Wohnbezirke und Zuteilung der Sitze
  • Verfahrensrechtliche Vorgaben, Berechnung, weitere Parameter und Kriterien
  • Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung
  • Berechnung der Sitzverteilung auf Grund der Wahlergebnisse
  • Verfahrensweise zur Abschaffung der unechten Teilortswahl

Preis

180€

Ausschreibung

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Freie Plätze

30

Zielgruppe

Bürgermeister/innen, Hauptamtsleitungen, Geschäftsstellen, Rechtsaufsichtsbehörden und Wahlsachbearbeiter

Veranstaltung

Workshop zur unechten Teilortswahl

Datum

14.04.2026

Ort

Schwäbisch Gmünd

Uhrzeit

09.00 - 13.00 Uhr

190€

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