264062.321-001
Termin
14.04.2026
Landkreis
Ostalbkreis
Ort
Schwäbisch Gmünd
Städte und Gemeinden, die in der Hauptsatzung die unechte Teilortswahl aufgenommen haben, müssen die Inhalte dieser Regelungen regelmäßig aktualisieren. Dies erfolgt meist im Vorfeld der Kommunalwahlen. Zahlreiche Gemeinden beschäftigen sich aber im Wege einer Nachbetrachtung zu den Wahlen bereits kurzfristiger mit dieser Thematik, um die rechtlichen Notwendigkeiten vollständig aufzubereiten und evtl. Veränderungen (mögliche Varianten, Abschaffung) frühzeitig in die Gremien einzubringen.
Im Seminar werden die Grundlagen und die rechtlichen Besonderheiten der unechten Teilortswahl behandelt. Insbesondere die Regelungen über die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke, aber auch die Verfahrensweise zur Änderung und Abschaffung der unechten Teilortswahl werden praxisorientiert erörtert.
Rektor-Klaus-Str. 9
73520 Schwäbisch Gmünd
T. 07171 / 10030