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264055.20-901

ONLINESEMINAR | Zusatzversorgung - Die Betriebsrente des öffentlichen Dienstes

Termin

19.05.2026

Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/innen bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern. Grundlage dafür sind Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Im Seminar erhalten Sie einen Überblick, wie die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aufgebaut ist. Die Teilnehmer/innen erhalten tiefgreifende Kenntnisse zur Versicherungspflicht, zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt oder auch zur Portabilität (Übertragung auf andere Versorgungssysteme). Außerdem erfahren Sie, wie z.B. die Meldungen zur Zusatzversorgung auszusehen haben und wo die Zusammenhänge zwischen steuerfreier und versteuerter Umlage liegen.  

  • Allgemeines zur Zusatzversorgung
  • Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
  • Versicherungspflicht
  • Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
  • Meldeverkehr
  • Überleitung

Preis

180€

Ausschreibung

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Freie Plätze

30

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus den Fachbereichen Personal und Gehaltsabrechnung

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Datenschutz
Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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