Städte und Gemeinden, die in der Hauptsatzung die unechte Teilortswahl aufgenommen haben, müssen die Inhalte dieser Regelungen regelmäßig aktualisieren. Dies erfolgt meist im Vorfeld der Kommunalwahlen. Zahlreiche Gemeinden beschäftigen sich aber im Wege einer Nachbetrachtung zu den Wahlen bereits kurzfristiger mit dieser Thematik, um die rechtlichen Notwendigkeiten vollständig aufzubereiten und evtl. Veränderungen (mögliche Varianten, Abschaffung) frühzeitig in die Gremien einzubringen.
Im Seminar werden die Grundlagen und die rechtlichen Besonderheiten der unechten Teilortswahl behandelt. Insbesondere die Regelungen über die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke, aber auch die Verfahrensweise zur Änderung und Abschaffung der unechten Teilortswahl werden praxisorientiert erörtert.
In dem Seminar wird zum einen ein systematischer Überblick zur Materie des Fahrerlaubnisrechts gegeben. Darüber hinaus werden die in der praktischen Arbeit der Fahrerlaubnisbehörden auftretenden tatsächlichen und rechtlichen Probleme anhand von Fallbeispielen besprochen.
Ein besonderer Schwerpunkt wird in der Besprechung der Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung (§ 13a FeV) unter Berücksichtigung der Änderung von § 24a StVG - Anhebung des THC-Grenzwertes - liegen.
Der Lehrgang umfasst rund 130UE und bietet eine Einführung undEinblick in zentrale Rechtsgebiete der Kommunalverwaltung (Schwerpunkt: Aufgabenbereiche eines Landratsamts):
Allgemeines Verwaltungsrecht und Bescheidtechnik(50 UE)
Besonderes Verwaltungsrecht (Polizeirecht, Umweltrecht, Baurecht, Sozialrecht)(40 UE)
Kommunalrecht(12 UE)
Gemeindewirtschaftsrecht und Beschaffung(12 UE)
Staatsrecht mit Schwerpunkt Grundrechte(10 UE)
Prüfung und Prüfungsvorbereitung(6 UE)
freitags
13:30 Uhr - 18:20 Uhr
samstags
08.10 Uhr - 15.
Der Lehrgang qualifiziert die Teilnehmer / innen umfassend für eine professionelle Ausübung ihrer Tätigkeit und stärkt die sozialen und persönlichen Kompetenzen in Bezug auf die spezifische Aufgabenstellung. Er umfasst deshalb sämtliche relevanten Rechtsgebiete, eine intensive Schulung in den Bereichen Polizeitechnik, Taktik, Einsatztraining sowie eine praktische Einweisung in die Nutzung eines Einsatzstocks und den Reizstoffsprühgeräten.
Ein wichtiges Element des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Ziel des Seminars ist, die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement erfolgreich zu gestalten.
Aktuelle Entwicklungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Aktuelle Fälle aus der anwaltlichen Praxis
Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg
Allgemeine Aussprache und Diskussion
Mitarbeiter/-innen im öffentlichen Dienst treffen im Rahmen ihres Kundenkontaktes oft auf schwierige oder
aufgebrachte Menschen. Gerade in Ämtern, bei denen negative Bescheide, Anhörungen oder Bußgelder zum
Alltag gehören, wie z.B. Ordnungsämter, Sozialämter, Jugendämter, Bauämter oder Flüchtlingsbehörden, stellen
unzufriedene, wütende oder gar aggressive Kunden eine große Herausforderung dar.
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Angebot wie gewohnt in einer Qualitativen breiten Vielfalt für Veranstaltungen rund um die Aus- und Fortbildung der
Kommunen in Baden-Würtemberg anzubieten.
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