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Finanzen & Steuern
Die Vollverzinsung der Gewerbesteuer nach § 233a Abgabenordnung erfolgt durch die heutigen Veranlagungsverfahren weitestgehend automatisiert. Dennoch kann in Einzelfällen nach wie vor eine Berechnung „von Hand“ notwendig werden. Insbesondere bei mehrmaliger Änderung der Gewerbesteuer ergaben sich bereits nach der bisherigen Rechtslage sehr komplexe Zinsberechnungen, die selbst für langjährige Mitarbeiter/innen der Steuerämter im Einzelfall eine Herausforderung waren. Mit der gesetzlichen Neuregelung der Vollverzinsung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12.07.2022 hat die Komplexität der Zinsberechnungen nochmals zugenommen.
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