Gemeinsam mit den Baurechtsbehörden kommt den Gemeinden eine bedeutende Rolle im öffentlichen Baurecht zu. Neben der Aufgabe der Bauleitplanung und der Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren über das Gemeindliche Einvernehmen nimmt die Gemeinde über verschiedene andere Themenfelder aktiv Einfluss auf Bauanträge und Bauvorhaben.
Das Seminar verschafft einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Erbbaurechts und dessen
vertraglicher Ausgestaltung und Bewirtschaftung. Es gibt Hilfestellung für die pragmatische Handhabung von
Fragen, die sich ergeben von der Entscheidung für die Vergabe eines Erbbaurechts bis zu dessen Beendigung.
Die Bauleitplanung – ein erster Überblick
Der Flächennutzungsplan + Landschaftsplan
Der Bebauungsplan
Das Planungsverfahren in der Bauleitplanung
Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
Programmergänzung
Die Gemeindeverfassung in Baden-Württemberg
Einberufung von Sitzungen
Öffentlichkeit von Sitzungen
Veröffentlichung von Informationen
Verhandlungsleitung und Geschäftsgang
Rechte und Pflichten des Gemeinderats
Die Beschlussfassung im Gremium
Befangenheit
Niederschrift
Ausschüsse des Gemeinderats
Digitale Sitzungsteilnahme
Der Ortschaftsrat
Im Rahmen der so genannten Konzentrationswirkung der Baugenehmigungsverfahren bearbeitet die Baurechtsbehörde nicht nur bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Belange, sondern bezieht auch sonstige Rechtsgebiete, die auf das Bauvorhaben wirken in die Prüfung mit ein: das so genannte Baunebenrecht. Das Seminar vermittelt einen Überblick über typische Themenfelder des Baunebenrechts und zeigt auf, wann welche berührten Stellen im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen.
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