Es wurden 3 Veranstaltungen mit 3 Terminen gefunden.
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Allgemeine Verwaltung
Sie sind erst seit kurzem im öffentlichen Dienst tätig und begegnen Fragestellungen, die sich nicht direkt mit Ihrem Arbeitsalltag verknüpfen lassen? Ihnen fehlt bislang ein fundierter Überblick über die tarifrechtlichen Grundlagen und Strukturen des öffentlichen Dienstes? Dieses Seminar bietet Ihnen praxisnahe Orientierung und unterstützt Sie dabei, typische Fragen aus dem Berufsalltag sicher einzuordnen und zu beantworten. Es richtet sich gezielt an Führungskräfte und Bürgermeister/innen, die neu in den öffentlichen Dienst eingetreten sind und bislang nur über geringe oder keine Kenntnisse im Tarifrecht verfügen.
Termin
Allgemeine Verwaltung
Das Seminar vermittelt technisches Grundverständnis und gibt einen Überblick über gängige technische Anlagen im Bereich der öffentlichen Liegenschaftsverwaltung. Neben der kaufmännischen Arbeit am Schreibtisch, sind im Gebäudemanagement auch eine Vielzahl von Vorgängen mit technischen Inhalten zu bewältigen. Von Nutzern, Hausmeistern, Mitarbeitern, Handwerkern oder Sachverständigen kommen Berichte und Protokolle die es zu verstehen und richtig zu interpretieren gilt. Dazu muss die Dienststelle wissen, welche Anlagenteile im betreuten Objekt vorhanden sind und was dies für Tätigkeit, Verantwortung und Haftung bedeutet. Das Seminar dient als Einstieg für angehende und auch berufsfremde Mitarbeiter/innen, die mit der Anlagenbetreuung oder als Hausmeister eingesetzt werden sollen. Es richtet sich auch an Verwaltungsmitarbeiter des nichttechnischen Dienstes, die sich mit Fragen des technischen Gebäudemanagements befassen und bisher noch keine oder nur geringe Kenntnisse erworben haben.
Termin
Allgemeine Verwaltung
Die neue, im Dezember 2024 verabschiedete Gefahrenstoffverordnung erfordert eine Schadstofferkundung für Schulen, Kitas und öffentliche Gebäude, erbaut vor Oktober 1993, um Asbestverdacht auszuschließen. Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung führt neue Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten. Kommunale Bauherren und Betreiber müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen. Beim Antreffen von Schadstoffen ohne vorherige Erkundung sind Baustillstand, nicht verhandelbare Nachträge und somit höhere Baukosten die Folge.
Termin
Kontaktieren Sie uns einfach und übermitteln Sie uns Ihre Wunschthemen. Wir suchen stetig nach neuen Themen um unser Angebot wie gewohnt in einer Qualitativen breiten Vielfalt für Veranstaltungen rund um die Aus- und Fortbildung der Kommunen in Baden-Würtemberg anzubieten.