264043.23-901
Termin
28.05.2026
Die neue, im Dezember 2024 verabschiedete Gefahrenstoffverordnung erfordert eine Schadstofferkundung für Schulen, Kitas und öffentliche Gebäude, erbaut vor Oktober 1993, um Asbestverdacht auszuschließen. Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung führt neue Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten. Kommunale Bauherren und Betreiber müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen. Beim Antreffen von Schadstoffen ohne vorherige Erkundung sind Baustillstand, nicht verhandelbare Nachträge und somit höhere Baukosten die Folge.
Hinweis
Um das Seminar praxisnah und auf die konkreten Bedürfnisse der Teilnehmenden auszurichten, besteht die Möglichkeit, im Vorfeld individuelle Fragen oder Problemstellungen einzureichen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge bis spätestens 7 Tage vor Seminartermin per E-Mail an christian.doll@verwaltungsschule-bw.de. Die eingereichten Inhalte werden im Seminar aufgegriffen und gemeinsam diskutiert, sodass ein lebendiger Austausch und eine zielgerichtete Bearbeitung relevanter Themen gewährleistet sind.