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ONLINESEMINAR | Kommunale Steuern in der Insolvenz

Termin

16.02.2027

Das Verhältnis von Steuer- und Insolvenzrecht ist nicht abschließend definiert. In der Konkursordnung galt noch „Steuerrecht vor Insolvenzrecht“. In der der Insolvenzordnung gilt der Grundsatz Insolvenzrecht geht vor Steuerrecht. Trotzdem gibt es auch in der Insolvenzordnung nur wenige Vorschriften, die sich mit diesem Spannungsverhältnis befassen. Das Seminar will daher hier auf der Grundlage der Gesetze, der Rechtsprechung und der aktuellen Literatur die notwendige Rechtssicherheit vermitteln. Vordrucke und Formulierungsvorschläge werden den Teilnehmemenden zur Verfügung gestellt.  

  • Grundzüge und Ziele des Insolvenzverfahrens
  • Behandlung der Besonderheiten bei kommunalen Steuern
  • Erstellung und Bekanntgabe von Steuerbescheiden während des Insolvenzverfahrens
  • Wirkung der Feststellung bei einer Anmeldung, Vorgehensweise bei einem (vorläufigen) Bestreiten durch den Insolvenzverwalter, durch andere Gläubiger oder den Schuldner
  • Auswirkungen der Insolvenz auf Gesamtschuldner bei natürlichen Personen und im Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, Haftungsschaden/-Inanspruchnahme gesetzlicher Vertreter, Umfang der Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens
  • Steuern und Insolvenzanfechtung, Besonderheiten, auf die Insolvenzverwalter bei Insolvenzen nicht hinweisen oder diese nicht kennen
  • Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Duldungsbescheide gegenüber Insolvenzverwaltern, gesetzlichen Vertretern und Dritten
  • Vollstreckungssperre bei Insolvenzforderungen, Neuforderungen, Gesamtschuldnern und Absonderungsrechten
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion

 

Preis

190€

Ausschreibung

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Freie Plätze

33

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen in der Kasse, Vollstreckung/Beitreibung und Steuerämtern/-abteilungen, Prüfungsämtern

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Datenschutz
Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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