264058.221-901
Termin
08.12.2026
Die Personalvertretung ist die Interessenvertretung der Beschäftigten (Beamte, Angestellte) im öffentlichen Dienst. Sie repräsentiert die Beschäftigten und übt die Beteiligungsrechte gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber aus. Grundlage ist das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie die Personalvertretungsgesetze der Länder.
In diesem Seminar wird das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG BW) behandelt. Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung werden im Seminar ausführlich behandelt. Ebenso besprochen wird u. a. die Rechtsstellung der Personalvertretung, das Benachteiligungsverbot, allgemeine Aufgaben der Personalvertretung sowie das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit.