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Baulandpolitische Grundsätze und städtebauliche Verträge

Termin

16.09.2026

Landkreis

Schwarzwald-Baar-Kreis

Ort

Villingen-Schwenningen

Viele Kommunen erarbeiten aktuell sog. „Baulandpolitische Grundsätze“, die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau, zur Weitergabe von (Infrastruktur-)Kosten an den Vorhabenträger, dem Eigentumserwerb als Voraussetzung für ein Planungsverfahren, den Kriterien für die Bauplatzvergabe und ähnliches enthalten. Im Seminar wird die Bedeutung solcher Modelle sowie deren zweckmäßige Inhalte behandelt. Erläutert werden grundlegende Fragen und Weichenstellungen beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen, etwa zu den Grenzen für die Weitergabe von Kosten an den Investor, möglichen vertraglichen Vorgaben für den geförderten Wohnungsbau, zulässige Regelungen zu Flächenabtretungen sowie zweckmäßige Absicherungen der Vertragsverpflichtungen. Ein weiteres Thema des Seminars ist der praktisch wichtige vorhabenbezogene Bebauungsplan als projektbezogenes Planungsinstrument, der passgenaue planerische Vorgaben für ein Vorhaben ermöglicht. Er setzt neben einem Vorhaben- und Erschließungsplan zwingend einen Durchführungsvertrag voraus, wobei alle Bestandteile des Plans aufeinander abgestimmt sein müssen.

Städtebauliche Konzepte im Sinne „baulandpolitischer Grundsätze“ und vertragliche Umsetzung
- Ziele und Anwendungsfelder
-  Inhalte und Verfahren
- Insbesondere: geförderter Wohnungsbau
- Vertragliche Sicherungsmittel

Folgekostenverträge
- Planungskosten
- Kosten für Infrastrukturmaßnahmen
- Kausalität und Angemessenheit

Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB
- Verfahrenswahl
- Anforderungen an den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
- Flexibilisierung: § 12 Abs. 3a BauGB

Preis

310€

Ausschreibung

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Freie Plätze

25

Zielgruppe

Oberbürgermeister/innen, Bürgermeister/innen und Beigeordnete

WIR Villingen-Schwenningen GmbH
Villingen-Schwenningen

Bertholdstr. 7

78050 Villingen-Schwenningen

T. 07721 / 822391

E. info@vsraeume.de

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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