265024.6210-001
Termin
16.09.2026
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Ort
Villingen-Schwenningen
Viele Kommunen erarbeiten aktuell sog. „Baulandpolitische Grundsätze“, die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau, zur Weitergabe von (Infrastruktur-)Kosten an den Vorhabenträger, dem Eigentumserwerb als Voraussetzung für ein Planungsverfahren, den Kriterien für die Bauplatzvergabe und ähnliches enthalten. Im Seminar wird die Bedeutung solcher Modelle sowie deren zweckmäßige Inhalte behandelt. Erläutert werden grundlegende Fragen und Weichenstellungen beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen, etwa zu den Grenzen für die Weitergabe von Kosten an den Investor, möglichen vertraglichen Vorgaben für den geförderten Wohnungsbau, zulässige Regelungen zu Flächenabtretungen sowie zweckmäßige Absicherungen der Vertragsverpflichtungen. Ein weiteres Thema des Seminars ist der praktisch wichtige vorhabenbezogene Bebauungsplan als projektbezogenes Planungsinstrument, der passgenaue planerische Vorgaben für ein Vorhaben ermöglicht. Er setzt neben einem Vorhaben- und Erschließungsplan zwingend einen Durchführungsvertrag voraus, wobei alle Bestandteile des Plans aufeinander abgestimmt sein müssen.
Städtebauliche Konzepte im Sinne „baulandpolitischer Grundsätze“ und vertragliche Umsetzung
- Ziele und Anwendungsfelder
- Inhalte und Verfahren
- Insbesondere: geförderter Wohnungsbau
- Vertragliche Sicherungsmittel
Folgekostenverträge
- Planungskosten
- Kosten für Infrastrukturmaßnahmen
- Kausalität und Angemessenheit
Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB
- Verfahrenswahl
- Anforderungen an den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
- Flexibilisierung: § 12 Abs. 3a BauGB
Bertholdstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen
T. 07721 / 822391