Erstmals für das Haushaltsjahr 2025 ist nach § 95a GemO von Kommunen mit ausgegliederten Aufgabenträger (ausgelagerten Bereichen) wie Eigenbetriebe, Sonderrechnungen, Beteiligungen in privater Rechtsform u.ä. ein Erweiterter Beteiligungsbericht zu erstellen. Ziel des Seminars ist es, einen rechtlichen Überblick über den Prozess und Praxistipps zur Erstellung des Erweiterten Beteiligungsbericht zu erhalten. Die rechtssichere Prüfung, ob ein Erweiterter Beteiligungsbericht zu erstellen ist, ist Inhalt des Seminars „Der Erweiterte Beteiligungsbericht: Pflicht oder Befreiung“.
- Die Idee hinter dem Erweiterten Beteiligungsbericht und seine Ziele
- Erläuterung der Rechtsgrundlagen und der vorhandenen Hilfestellungen
- Abgrenzung Erweiterter Beteiligungsbericht zu Beteiligungsbericht nach § 105 Abs. 2 GemO
- Organisatorische Zuordnung
- Ablauf der Erstellung des Erweiterten Beteiligungsberichts
- Definition der einzubeziehenden Aufgabenträger
- Sonderfälle: mittelbare Beteiligungen, Zweckverbände, Konzernabschlüsse
- Behandlung der Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung
- Pflichtinhalte des Erweiterten Beteiligungsbericht und Datenquellen
- Erstellung der Gesamtvermögens- und Gesamtertragslage: Überleitungstabellen, erforderliche Bereinigungen, Darstellungsvarianten
- Kennzahlen zur Gesamtvermögens- und Gesamtertragslage
- Erstellung der Gesamtfinanzlage
- Besonderheiten bei der Schuldenübersicht
- Erläuterungen zum Erweiterten Beteiligungsbericht
- Verfahren und Fristen
- Grundsätzliche Entscheidungen