Erstmals für das Haushaltsjahr 2025 ist nach § 95a GemO von Kommunen mit ausgegliederten Aufgabenträgern wie Eigenbetriebe, Sonderrechnungen, Beteiligungen in privater Rechtsform u.ä. ein Erweiterter Beteiligungsbericht zu erstellen. Ziel des Seminars ist es, rechtssicher prüfen zu können, ob ein Erweiterter Beteiligungsbericht zu erstellen ist.
- Die Idee hinter dem Erweiterten Beteiligungsbericht und seine Ziele
- Rechtsgrundlagen und Hilfestellungen
- Abgrenzung Erweiterter Beteiligungsbericht zu Beteiligungsbericht nach § 105 Abs. 2 GemO
- Organisatorische Zuordnung und Fristen
- Ablauf der Prüfung zur Befreiung
- Definition der zu berücksichtigenden Aufgabenträger
- Befreiungsregelungen
- Beispiele für Fallkonstellationen
- Dokumentation der Berechnung
- Ende der Aufstellungspflicht