zum Inhaltsbereich springen

Navigation

264914.026-901

ONLINESEMINAR | Vollstreckung „im Bereich des Nachlasses und gegen Betreute/Kranke sowie minderjährige Personen

Termin

24.03.2026

Häufig entstehen Probleme, wenn der Zahlungspflichtige vor oder auch während laufender Vollstreckungsmaßnahmen verstirbt. Kann die Vollstreckung fortgesetzt werden? Wie sind die Voraussetzungen für die Vollstreckung in den Nachlass bzw. das Vermögen des oder der Erben? Wie ist die Situation, wenn ein Betreuer bestellt ist. Auch Minderjährige können zu Zahlungen verpflichtet sein. Gegen wen kann da vorgegangen werden? Im Seminar werden die verschiedenen Probleme dargestellt und Lösungsansätze entwickelt.  

  • Vollstreckung, wenn der Schuldner verstirbt
  • Möglichkeiten, wenn der Schuldner vor Maßnahmen bereits verstorben ist
  • Vollstreckung in den Nachlass
  • Vollstreckung gegen den Erben
  • Vollstreckung bei mehreren Erben
  • Erbenstellung bei einem eröffneten Insolvenzverfahren zu Lebzeiten des Verstorbenen
  • Der Erbe als Schuldner, Vollstreckung in den Nachlass eines Dritten
  • Nachlassinsolvenz
  • Ausschlagung des Erbes
  • Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses
  • Nachlassverbindlichkeiten
  • Betreuerbestellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte in der Vollstreckung
  • Vollstreckung bei Minderjährigen, gegen wen, in welche Vermögensgegenstände, Grenzen, Haftung der gesetzliche Vertreter
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion

Preis

180€

Ausschreibung

Druckansicht

Freie Plätze

30

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus dem Fachbereich Vollstreckung/Beitreibung

Footer

Datenschutz
Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.