264650.072-901
Termin
21.04.2026
Die neue VwV-StVO fordert, dass die Verkehrssicherheit oberstes Ziel allen Handelns von verkehrsrelevanten Behörden sein muss. Die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil und erfolgt durch die gesetzlich vorgeschriebenen Unfallkommissionen.
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, uns vorab Ihre Beispiele von Unfallhäufungsstellen zu übersenden, die im Seminar analysiert werden können.