Das Grundlagenseminar richtet sich an Neu- und Quereinsteiger im Ordnungsamt und bietet in kompakter Form einen praxisorientierten Überblick über das Aufgabenspektrum und die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Es eignet sich besonders auch für Mitarbeiter/innen, deren Wechsel in ein Ordnungsamt bevorsteht, wie auch für Berufseinsteiger und Hochschulabsolventen.
- Rechtsgrundlagen
- Erläuterung von wichtigen Begriffen im Gefahrenabwehrrecht
- Das Ordnungsamt in seiner Rechtsstellung als Polizeibehörde und Abgrenzung zum Polizeivollzugsdienst
- Zusammenarbeit mit der Landespolizei und anderen Behörden
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen (u.a. Polizeiliche Generalermächtigung, Platzverweise, Häusliche Gewalt, Gefährderansprache)
- Praktische Umsetzung der im Ordnungsamt anfallenden Aufgaben anhand ausgewählter Fälle aus dem Gefahrenabwehrecht (u.a. Halten von gefährlichen Tieren, Maßnahmen gegen Hundehalter)
- Praktische Tipps und Lösungsansätze für die alltägliche Arbeit u.a. im Umgang mit Ratten, Tauben, Hundekot
- Musterbescheide und Musterschreiben
- Erörterung von Fragen und Anregungen der Teilnehmer/innen
Hinweis:
Zur inhaltlichen Vertiefung kann das Aufbauseminar „Neu als Mitarbeiter im Ordnungsamt – Modul 2 – Aufbauseminar“ besucht werden.