(Ober-)Bürgermeisterwahlen finden in der Regel alle 8 Jahre nach Ablauf der Amtszeiten statt. Die mit der Sachbearbeitung betrauten Mitarbeiter/innen der Städte und Gemeinden müssen sich immer wieder neu in die Materie einarbeiten und mit den aktuell gültigen Vorschriften vertraut machen. In den letzten Jahren haben Einsprüche gegen (Ober-)Bürgermeisterwahlen zugenommen, weshalb eine genaue, sorgfältige und termingerechte Bearbeitung in diesem Bereich unabdingbar ist. Im Seminar werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen für (Ober-)Bürgermeisterwahlen erörtert.
- Aktuelle Rechtsgrundlagen / Änderungen
- Zeitpunkt der Bürgermeisterwahl, Festlegung des Wahltags
- Wahlgrundsätze für die Wahl des Bürgermeisters, Mehrheitswahl
- Wählbarkeit und Hinderungsgründe
- Stellenausschreibung
- Bewerbungen - Anforderungen, Zulassung, Zurückweisung, Bekanntmachung
- Öffentliche Bewerbervorstellung - Wahlwerbung
- Materielle und formelle Wahlberechtigung
- Aufstellung des Wählerverzeichnisses - Änderung - Berichtigung – Einsichtnahme
- Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
- Wahlbezirke
- Bildung und Organisation der Wahlorganen
- Inhalt und Form der Stimmzettel
- Wahlbekanntmachung
- Wahlzeit, Verlauf der Wahlhandlung
- Organisation der Briefwahl, Zulassung von Wahlbriefen
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- Gültige und ungültige Stimmen (Beispiele)
- Durchführung einer Stichwahl
- Wahlprüfung, Wahlanfechtung
- Gruppenauskünfte nach dem Bundesmeldegesetz
- Amtsantritt, Vereidigung und Verpflichtung