Das Seminar eignet sich besonders für Einsteiger/innen im Personenstandswesen. Die Teilnehmer/innen erhalten praktische Grundkenntnisse und erlernen den sicheren Umgang mit dem Personenstandsgesetz (PStG) und dem BGB -Familienrecht.
- Praktisches Arbeiten zu
- Anerkennung der Vaterschaft
- Namensführung des Kindes bis zum 18. Lebensjahr (hier die §§ 1591 ff BGB)
- Namensführung der Ehegatten (§ 1355 BGB)
- Personenstandsregister
- Beweiskraft
- Benutzung
- Berichtigung
- Personenstandsurkunden
- Personenstandsurkunden aus dem Ausland
- Apostille und Legalisation
- Beurkundungen
- Geburt
- Eheschließung
- Sterbefälle
- Scheidungsurteile (auch mit Ausländerbeteiligung)
- Aus den Reihen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Fragen und Anregungen für die Gruppe