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244570.312-001

Rechte und Pflichten des Badpersonals

Termin

12.11.2024

Landkreis

Stadtkreis Karlsruhe

Ort

Karlsruhe

Im Seminar wird das „Recht im Bad“, von der Hausordnung bis zum Strafgesetzbuch, mit Ausflügen in das bürgerliche Recht und die Strafprozessordnung, anhand zahlreicher praktischer Fälle umfassend und anschaulich erörtert. Was darf oder muss man tun, wenn eine Straftat beobachtet wird? Was ist strafbar? Darf der Badegast Fotos „schießen“? Darf das Badpersonal dem Gast den Fotoapparat abnehmen? Darf man den Badegast, der eine Straftat begangen hat, bis zum Eintreffen der Polizei in die Umkleide sperren? Diese und viele andere Fragen tauchen im Bad immer wieder auf und werden im Fachseminar anschaulich erläutert.

  • Ausübung des Hausrechts, Hausfriedensbruch
  • Die rechtliche Bedeutung der Haus- und Badeordnung
  • Notwehr / Nothilfe
  • Festnahme von Straftätern
  • Anwendung körperlicher Gewalt
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Die Gratwanderung zwischen gesetzlicher Sicherungspflicht („Garantenstellung“) und kundenorientierter Dienstleistung

Preis

255€

Freie Plätze

25

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen in Bäderbetrieben und Auszubildende zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe

IHK Haus der Wirtschaft GmbH
Karlsruhe

Lammstr. 13 - 17

76133 Karlsruhe

T. 0721 / 174277

E. hausderwirtschaft@karlsruhe.ihk.de

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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