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244633.201-001

Rechtsfragen zum Brandschutz im Bestand

Termin

10.09.2024

Landkreis

Heilbronn

Ort

Bad Rappenau

Im November 2017 hat die interministerielle Arbeitsgruppe „Brandschutz im Bestand“ unter Federführung des Wirtschaftsministeriums als oberster Baurechtsbehörde ein Grundsatzpapier herausgegeben, das sowohl den Baurechtsbehörden als auch den Entscheidungsträgern des Landes, der Kommunen und aller sonstiger Gebäudeeigentümer und Bauherren Klarheit darüber verschaffen soll, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen Nachrüstungsforderungen bei Bestandsgebäuden zur Verbesserungen des Brandschutzes gestellt werden können. Hier hat es in der Vergangenheit viele Unklarheiten gegeben, die Investitionsentscheidungen bis in Millionenhöhe betrafen.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Bauens im Bestand ist dieses Thema aktueller denn je.


  • Prinzip des baulichen Bestandsschutzes
  • Voraussetzungen für nachträgliche Brandschutzanforderungen
  • Nachweis einer konkreten Gefahr
  • Nachforderung eines zweiten baulichen Rettungswegs
  • Brandverhütungsschau
  • Empfehlungen für Bauherren und Gebäudeeigentümer
  • Musterauftrag für gutachterliche Bewertungen zum Brandschutz bei Bestandsgebäuden

Preis

225€

Freie Plätze

29

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen der unteren Baurechtsbehörden sowie der kommunalen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen

Kurhaus
Bad Rappenau

Fritz-Hagner-Promenade 2

74906 Bad Rappenau

T. 07264 / 922381

E. kurhaus@badrappenau.de

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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