244142.00-001
Termin
18.06.2024
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Ort
Sinsheim
Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wirken Kommunen im Katastrophenschutz mit und sind verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen zu erarbeiten. Als Ortspolizeibehörden sind die Kommunen für Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Das Seminar soll den Teilnehmer/innen durch praktische Beispiele und Szenarien helfen, sich insbesondere auf Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle vorzubereiten. Dabei sollen
Preis
235€
Freie Plätze
12
Veranstaltung
Leitfaden kommunale Notfallplanung für Krisen und Katastrophen
Datum
Ort
Bad Krozingen
Uhrzeit
09.00 - 17.00 Uhr
235€
Warenkorb
Friedrichstr. 17
74889 Sinsheim
T. 07261 / 404167
Planspiel Stabsarbeit in der Praxis
Gelebter Arbeitsschutz: Grundlagen des Arbeitsschutzes gem. DGUV Vorschrift 1