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Donnerstag 17. Oktober 2024

Finanzen & Steuern

Die Vollverzinsung bei der Gewerbesteuer (1)

Die Gewerbesteuer unterliegt als einzige kommunale Steuer der Vollverzinsung nach § 233a Abgabenordnung. Wenngleich diese Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und Gewerbesteuererstattungen durch die heutigen Veranlagungsverfahren weitestgehend automatisiert erfolgt, kann in Einzelfällen nach wie vor eine Berechnung „von Hand“ notwendig werden. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer/innen die Vollverzinsung anhand von Berechnungsbeispielen näher zu bringen und ihnen damit die notwendige Sicherheit im Umgang mit den Nachzahlungs- und Erstattungszinsen zu vermitteln.

Termin

17.10.2024

in Ringsheim

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