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Donnerstag 02. Juli 2026

Bau- und Wohnungswesen, Straßen & Gewässer

Notfallorganisation in öffentlichen Gebäuden Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer gemäß ArbSchG §10 und DGUV eine Betreiberpflicht (1)

Notfallorganisation in öffentlichen Gebäuden ist mehr, als das Aufhängen von Flucht- und Rettungsplänen. Den gesetzlichen Grundlagen (ArbSchG §10, DGUV Information und ASR A2.2) entsprechend, muss in einem Objekt eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern vom Betreiber bestellt sein. Diese müssen in der Lage sein, Entstehungsbrände zu bekämpfen und die evtl. notwendige Evakuierung zu betreuen. Das Seminar vermittelt den vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz, sowie Hinweise zur Notfallorganisation und Evakuierung nach ArbSchG.

Termin

02.07.2026

in Wernau

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