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Es wurden 2 Veranstaltungen mit 2 Terminen gefunden.


Dienstag 02. Dezember 2025

Allgemeine Verwaltung

Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl 2026 (1)

Landtagswahlgesetz und Landeswahlordnung, Änderungen und neue Entwicklungen im Wahlrecht Terminplanung Zusammensetzung und Aufgaben der Wahlorgane auf Gemeinde- und Wahlkreisebene, Bestellungsverfahren Wahlberechtigung und Wählbarkeit Wahlvorschläge / Stimmzettel Gruppenauskünfte Wahlwerbung (kommunale Räume, Amtsblatt) / Neutralitätspflicht Wählerverzeichnis, Aufstellung, Einsichtnahme, Führung und „Änderungsdienst“ Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen Organisation der Briefwahl, Zulassung der Wahlbriefe Wahlhandlung, Stimmabgabe im Wahllokal Ermittlung des Wahlergebnisses, Besonderheiten für Wahlbezirke mit geringer Wählerzahl Gültige und ungültige Stimmen (Beispiele) Repräsentative Wahlstatistik Wahlkostenerstattung Besonderheiten bei der Zusammenlegung einer Ober-/Bürgermeisterwahl oder eines Bürgerentscheids mit der Landtagswahl

Termin

02.12.2025

in Wernau


Mittwoch 10. Dezember 2025

Allgemeine Verwaltung

Baulandpolitische Grundsätze und städtebauliche Verträge (1)

Viele Kommunen erarbeiten aktuell sog. „Baulandpolitische Grundsätze“, die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau, zur Weitergabe von (Infrastruktur-)Kosten an den Vorhabenträger, dem Eigentumserwerb als Voraussetzung für ein Planungsverfahren, den Kriterien für die Bauplatzvergabe und ähnliches enthalten. Im Seminar wird die Bedeutung solcher Modelle sowie deren zweckmäßige Inhalte behandelt. Erläutert werden grundlegende Fragen und Weichenstellungen beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen, etwa zu den Grenzen für die Weitergabe von Kosten an den Investor, möglichen vertraglichen Vorgaben für den geförderten Wohnungsbau, zulässige Regelungen zu Flächenabtretungen sowie zweckmäßige Absicherungen der Vertragsverpflichtungen. Ein weiteres Thema des Seminars ist der praktisch wichtige vorhabenbezogene Bebauungsplan als projektbezogenes Planungsinstrument, der passgenaue planerische Vorgaben für ein Vorhaben ermöglicht. Er setzt neben einem Vorhaben- und Erschließungsplan zwingend einen Durchführungsvertrag voraus, wobei alle Bestandteile des Plans aufeinander abgestimmt sein müssen.

Termin

10.12.2025

in Wernau

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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