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254142.00-001

Leitfaden kommunale Notfallplanung für Krisen und Katastrophen

Termin

25.03.2025

Landkreis

Rastatt

Ort

Kuppenheim

Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg wirken Kommunen im Katastrophenschutz mit und sind verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen zu erarbeiten. Als Ortspolizeibehörden sind die Kommunen für Gefahrenabwehrmaßnahmen zuständig. Das Seminar soll den Teilnehmer/innen durch praktische Beispiele und Szenarien helfen, sich insbesondere auf Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle vorzubereiten. Dabei sollen

  • die Zuständigkeit und Schnittstelle zwischen Unterer Verwaltungsbehörde als Untere Katastrophenschutzbehörde und der Kommune herausgestellt werden,
  • die Aufgabenträger der Kommune beschrieben werden,
  • die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Blaulichtorganisationen aufgezeigt werden,
  • die Alarmierungs- und Meldewege beleuchtet werden,
  • die Möglichkeiten und Grenzen des Handelns der Kommune hervorgehoben werden,
  • Checklisten für die Vorbereitung und Durchführung von Handlungsschritten besprochen werden,
  • Kommunikationsmöglichkeiten vorgestellt sowie
  • Wichtige Dokumente, Apps zur Thematik angesprochen werden.

Preis

245€

Freie Plätze

29

Zielgruppe

Führungskräfte und Sachbearbeiter aus dem Katastrophenschutz und den Feuerwehren

Veranstaltung

Leitfaden kommunale Notfallplanung für Krisen und Katastrophen

Datum

12.11.2024

Ort

Bad Krozingen

Uhrzeit

09.00 - 17.00 Uhr

235€

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Datum

21.10.2025

Ort

Wernau

Uhrzeit

09.00 - 17.00 Uhr

245€

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Veranstaltungshalle
Kuppenheim

Badstr. 2

76456 Kuppenheim

T. 07222 / 9462203

E. veranstaltungshalle@kuppenheim.de

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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