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Eingriffsmöglichkeiten der Behörden bei Kampfhunden/gefährlichen Hunden

Termin

03.06.2025

Landkreis

Ortenaukreis

Ort

Ringsheim

Die Teilnehmer/innen werden durch das Seminar in die Lage versetzt, die richtigen Maßnahmen gegenüber Haltern von Kampfhunden / gefährlichen Hunden anzuwenden. Die Polizeiverordnung zum Halten gefährlicher Hunde (Kampfhundeverordnung) wird verständlich dargestellt und anhand von Praxisbeispielen
erläutert. Das Seminar eignet sich besonders für Neu- und Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse im Bereich der Polizeiverordnung zum Halten gefährlicher Hunde.

  • Die Polizeiverordnung zum Halten gefährlicher Hunde
    • Kampfhunde (§ 1 PolVOgH)
    • Gefährliche Hunde (§ 2 PolVOgH)
    • Erlaubnis- und Halterpflichten (§§ 3 und 4 PolVOgH)
    • Maßnahmen gegen Kampfhunde / gefährliche Hunde – Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg
    • Zuständigkeitsabgrenzung Polizeibehörde / Polizeivollzugsdienst / Veterinäramt
  • Verhalten bei Gefahrensituationen / Hundeangriffen

  

Preis

230€

Ausschreibung

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Freie Plätze

25

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus dem Fachbereich Ortspolizeibehörden, Ordnungsämter und Gemeindevollzugsdienst

Veranstaltung

Eingriffsmöglichkeiten der Behörden bei Kampfhunden/gefährlichen Hunden

Datum

08.04.2025

Ort

Bruchsal

Uhrzeit

09.00 - 16.30 Uhr

230€

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Ringsheim

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