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Fachwirt für das kommunale Finanzwesen Teil I und Teil II

Termin

13.01.2025 - 11.04.2025

Landkreis

Karlsruhe

Ort

Karlsruhe

Der Lehrgang umfasst 110 UE im Teil 1 und 210 UE im Teil 2

montags - donnerstags

08.10 Uhr - 16.40 Uhr

freitags

08.10 Uhr - 13.00 Uhr

Teil I

  1. Gemeindewirtschaftsrecht (50 UE)
  2. Abgabenrecht (30 UE)
  3. Führungskompetenzen (20 UE)

Teil II

  1. Gemeindewirtschaftsrecht (60 UE)
  2. Technik der kommunalen Doppik (40 UE)
  3. Liquiditätsplanung (10 UE)
  4. Grundzüge der Verwaltungsbetriebswirtschaft (20 UE)
  5. Kommunalabgaben (40 UE)
  6. Kommunale Unternehmen und Beteiligungen (10 UE)
  7. Finanzausgleich (20 UE)

Preis

3.100€

Ausschreibung

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Zielgruppe

Berufliche Vorbildung
- Verwaltungsfachangestellte mit Ausbildungsabschlussprüfung    
- Beschäftige mit der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung VKA (ehemals A I)  
- Absolventen der Staatsprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst  
- Beschäftigte mit dem Fortbildungsabschluss zum Verwaltungsfachwirt   
- Beschäftigte mit einer mind. sechsjährigen einschlägigen Berufspraxis in der Kommunalverwaltung

Mehrjährige Berufspraxis in der kommunalen Finanzverwaltung (mind. vier Jahre)

Auswahl und Anmeldung der Teilnehmer durch die Dienststelle

Hinweis:
Teilnehmer mit abgeschlossener Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt (Nachweis durch Zeugniskopie) können auf Antrag von Teil I des Lehrgangs befreit werden.

Unterrichts-
details

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Ausschreibung.

Der Lehrgang schließt für jeden Teil mit einer schriftlichen Prüfung und einem Zertifikat ab.

Preisdetails

Fälligkeiten:

1.
13.01.2025
1.350€
2.
17.03.2025
1.750€

Verwaltungsschule
Haus der Gemeinde

Hoffstrasse 1b

76133 Karlsruhe

T. 0721 / 984460

E. zentrale@verwaltungsschule-bw.de

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Wir, Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Haus der Gemeinden (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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